Selbstverständnis der AGBR zu einem respektvollen Umgang miteinander und Ansprechpersonen bei Grenzverletzungen
Wofür steht die AGBR?
Wir, die in der AGBR tätigen Personen, respektieren die Würde und die Selbstbestimmtheit eines jeden Menschen in allen Lebenssituationen.
Wir sorgen für ein Arbeitsumfeld in der AGBR, das von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt ist und in dem kein Raum für Benachteiligung und Diskriminierung ist.
Wir betrachten unsere Vielfalt als Stärke, die es uns ermöglicht, verschiedene Perspektiven einzubringen und gemeinsam Themen zu bewegen.
Hierzu verpflichten wir uns
Wir pflegen eine Kultur der Fairness, der offenen Kritik und der gegenseitigen Wertschätzung.
Wir achten auf die Menschenwürde und die Persönlichkeitsrechte und gehen respektvoll miteinander um.
Wir sorgen für eine Arbeitsatmosphäre, die sexuelle Belästigung und Diskriminierungen in jeglicher Form nicht zulässt, und wirken darauf hin, dass diese unterbleiben. Falls es dennoch zu Fehlverhalten kommt, verpflichten wir uns, dem unverzüglich und konsequent entgegenzutreten.
Mit der Teilnahme an einer AGBR-Veranstaltung verpflichten sich alle Teilnehmenden, diese Selbstverpflichtung zu leben und einzuhalten. Dies beschränkt sich nicht nur auf die AGBR-Veranstaltung im engeren Sinne, sondern auf die gesamte Dienstreise.
Ansprechpersonen
Die Organisatoren einer AGBR-Veranstaltung, der/die Sprecher*in bzw. der Sprecherkreis eines Ausschusses bzw. die Sitzungsleitung einer AGBR-Veranstaltung nehmen Hinweise auf Fehlverhalten ernst und sorgen dafür, dass die AGBR-Veranstaltung ein geschützter Raum ist und das Treffen für alle Teilnehmenden in einer sicheren Atmosphäre stattfindet.
Direkt oder mittelbar betroffene Personen von Grenzverletzungen, Diskriminierung, (sexueller) Belästigung und Gewalt in der AGBR und während Veranstaltungen der AGBR können sich auch an die AGBR-Ansprechpersonen wenden und das wahrgenommene Verhalten (z.B. Diskriminierung, sexuelle Belästigungen) melden, welches sie im Umfeld der AGBR erfahren mussten bzw. erlebt haben.
Auch die Personen, die der Diskriminierung, (sexuellen) Belästigung oder Gewalt beschuldigt werden, können sich an die AGBR-Ansprechpersonen wenden.
Mit den AGBR-Ansprechpersonen wird ein zusätzliches Angebot geschaffen, welches nach Vorfällen im Rahmen von AGBR-Veranstaltungen zur weiteren Unterstützung und/oder Beratung genutzt werden kann. Natürlich kann sich jede Person auch an den Personalrat/Betriebsrat, die Gleichstellungsbeauftragte/Beschwerdestelle/Personalleitung des entsendenden Zentrums oder der Forschungsgemeinschaft wenden.
Im Gespräch mit den AGBR-Ansprechpersonen wird unter Wahrung strikter Vertraulichkeit durch die beteiligten Personen das wahrgenommene Verhalten geschildert und es werden Vorschläge für das weitere Vorgehen erarbeitet. Dabei sollen sich die AGBR-Ansprechpersonen an Leitfäden für den Umgang mit Diskriminierung, (sexueller) Belästigung und Gewalt orientieren.
Ansprechpersonen sind aktuell:
Marion Engel, HMGU, Marion.Engel(a)helmholtz-munich.de, 089 31871221
Martin Stöckel, KIT, Martin.Stoeckel(a)kit.edu, 0721 608-23330